Unser Heimatort wird Kampfgebiet – Enteignung, Verschleppung und Massensterben

Am Samstag, den 30. September 1944, trifft von Stefansfeld kommend ein Vorposten der Russen, etwa 20 – 25 Mann stark, mit einem Offizier an der Spitze in Lazarfeld ein. Sie lassen sich auf Stefansfelder Wagen anfahren. Ihr erster Weg führt sie in das Gemeindehaus und von dort zur Post. Hier reißen sie die Telefonleitung heraus. Im Gemeindehaus erkundigen sich die Russen, ob jemand in der Gemeinde russisch spreche.

Der im 1.Weltkrieg in Lazarfeld verbliebene russische Kriegsgefangene, Herr Andreas Kubrikow, fungiert als Dolmetscher.
Der Offizier erkundigte sich nach deutschem Militär im Ort oder in der Umgebung. Andreas Kubrikow  verneint. Trotzdem durchsuchen die Soldaten mehrere größere Gebäude, so auch das Gasthaus Budo. Hier befinden sich 25 Mädchen, die an einem Lehrgang für Kindergärtnerinnen teilgenommen haben. Als die Mädchen die Russen erblicken, stieben sie in wilder Flucht über die Zäune der Gärten hinweg.

Gegen Abend ziehen sich die Russen in das am Dorfende gelegene HNr.1a, des Paulus Ludwig zurück. Die Familie Paulus erschreckt der Anblick der Russen dermaßen, dass sie, ohne etwas mitzunehmen, Hals über Kopf nach Klek läuft. (Diese Flucht nach Klek erwies sich für die Familie Paulus als Rettung; denn mit den Klekern gelangte sie nach Deutschland).

Noch in dieser Nacht plant die Lazarfelder „Deutsche Mannschaft“ einen Überfall auf den russischen Vortrupp und fordert aus Klek Verstärkung an. Auf Anraten einiger erfahrener und besonnener Männer aus dem 1.Weltkrieg und des Herrn Kubrikow unterlässt man dieses Unternehmen.

Am Sonntag, den 01.Oktober, bei Tagesanbruch verlässt der russische Stoßtrupp Lazarfeld und zieht sich gegen Stefansfeld zurück. Der neue Tag bricht an, ein Tag, den die Lazarfelder nie vergessen werden. Um 8 Uhr des genannten Tages wird unter dumpfen Trommelschlag verkündet: „Alle männlichen Bewohner ab 16 Jahre fassen im Gemeindehaus Gewehre und Munition, treten am gegen Sartscha gelegenen Wassergraben an und schlagen die vermeintlichen Partisanen zurück!“ Auch dieses Unternehmen wird dank besonnener Männer vereitelt.

Gegen 9 Uhr lässt ein Angestellter der Volksgruppenführung Flugblätter verteilen. Sie besagen: „Wer ohne Bewilligung der Volksgruppenführung flüchtet, wird aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen.“ Der Text dieses Flugblattes sollte das Schicksal der Lazarfelder endgültig besiegeln. Obwohl die gesamte Bevölkerung Lazarfelds bereit ist, aufzubrechen, die Wagen sind bepackt, die Pferde brauchen nur noch angespannt zu werden, wagt niemand die Flucht. Gestikulierend stehen sie auf den Straßen ihres Heimatortes herum und ihre Gesichter spiegeln Angst und unendliche Ratlosigkeit wider. Und die Zeit verrinnt. Und mit jeder Stunde, die Lazarfelder Turmuhr verkündet, schmilzt die Hoffnung, doch noch den Russen zu entrinnen, dahin.

Welch ungeheure Schuld haben damals die Verantwortlichen der Volksgruppenführung auf sich geladen, weil sie ihr Leben höher einschätzten als das Tausender. Der letzte Ton des Zwölfuhrläutens, es ist das letzte, ist kaum verklungen, da marschiert die Spitze der Roten Armee über die Sartschaer Brücke in Lazarfeld ein. (Just in diesem Augenblick nehmen die Familien Peter Rasimus und Dr. Georg Zwirner die Chance zur Flucht wahr.) Eine gut ausgerüstete Truppe, die alle Waffengattungen umfasst, folgt. Die Russen sind so zahlreich, dass jedes Haus 20 – 30 Mann einquartiert bekommt. Alle Pferde und Vorräte werden beschlagnahmt.

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Bezirkskommission für Konfiskationen gemäß Artikel 30. Nr. 1114/1945 Petrovgrad, den 27.September l945

Auf Grund der Entschließung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens vom 21.November 1944 und des Art. 30 des Gesetzes über die Konfiskation vom 9.Juni 1945 wurde nach allseitigem Verfahren und Sammeln von Angaben seitens dieser Kommission das Verfahren wegen Feststellung den Tatbestandes bezüglich des Vermögens des ….. und dessen Ehefrau , geb. …. aus Klek, durchgeführt und aufgrund des festgestellten Tatbestandes folgender Beschluss gefällt:

Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen, eingetragen in der Grundbucheinlage K.O. Klek, lr.lay.27o, Top. Nr. 43-44/b, das Miteigentum und dessen Ehefrau geb. …. aus Klek, jugoslawische Staatsangehörige, deutscher Nationalität, wird zugunsten des Staates der Demokratischen Föderativen konfisziert.

Gemäß Art. 30 Punkt 4 des Gesetzes über die Konfiskation vom 9.Juni 1945 wird das Bezirks- Volksgericht in Petrovgrad die Übertragung des Vermögens auf den Staat und die Eigentumseintragung zugunsten des Staates auf das konfiszierten unbeweglichen Vermögen, wie oben bezeichnet, vornehmen.

B e g r ü n d u n g ! Aufgrund der beigebrachten Unterlagen konnte festgestellt werden, dass das Vermögen des …. und seiner Ehefrau geb. …. aus Klek, konfisziert werden muss, weil die genannten deutsche Volkszugehörige sind.

Über das bewegliche Vermögen kann keine Inventaraufzeichnung gemacht werden, weil sich das gesamte bewegliche Vermögen in Sammelmagazinen zusammengetragen befindet.

Das bewegliche und unbewegliche Vermögen steht unter der Verwaltung des Volksvermögens in Petrovgrad.

Die Mitglieder der Kommission:

1.gez. Krasoje Nedeljkov, 2.gez.Ljatkovic Nakola,3.gez.Uroa Markovges. unleserliche Unterschrift.

Zur Kenntnis: Der unzufriedenen Partei steht gegen diesen Beschluss das Recht auf Beschwerde innerhalb von 8 Tagen zu. Die Beschwerde ist über diese Kommission an die Kommission für die Konfiskationen bei dem Kreisvolksausschuss in Petrovgrad einzulegen.

Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten, in der Serbokroatische Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.München, den 3. November 1955


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