Noch im Verlauf des Befreiungskrieges begann eine „Neoaquistische Kommission“ auf Geheiß des Kaisers ein groß angelegtes Einrichtungswerk der befreiten Länder. An der Spitze dieser Kommission stand der Wiener Erzbischof Kardinal Leopold Kolonitsch. Die Kommission musste sich vor allem einen Überblick über den Zustand des befreiten Landes verschaffen.
Eine große Bestandsaufnahme deckte die trostlose Verwahrlosung und Verwilderung des Landes auf. Unter den Maßnahmen für den Wiederaufbau des Landes wurde die Ansiedlung als vordringlich erkannt. Zuerst musste festgestellt werden, welche Teile des Landes noch einen rechtmäßigen Herrn und Besitzer hatten, und welche herrenloses Gut waren. Jeder, der jetzt nach der Befreiung Landbesitz in Ungarn in Anspruch nehmen wollte, musste zuerst seinen Rechtstitel nachweisen. Alle Güter und Ländereien, auf die von Familien und Personen urkundlich kein Rechtsanspruch erhoben werden konnte, gingen in den Besitz des Staates über. Über sie verfügte fortan der Kaiser. Verwaltung dieser Staatsgüter wurde die Hofkammer beauftragt, die alle Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Verwaltung dieser Güter zu treffen hatte.
Einen großen Teil dieser Ländereien hat der Kaiser an erfolgreiche Heerführer und treue und verdiente Adelige verschenkt oder verkauft. Trotz dieser großzügigen Vergebung von Landbesitz blieb in der Hand des Staates noch umfangreicher Grundbesitz, besonders in der Batschka, und nach dem zweiten Türkenkrieg im Banat.
Als Kameralgüter wurden diese Ländereien unter der Bezeichnung Praedien oder Pußten von der österreichischen Hofkammer in Wien verwaltet. Praedien waren die noch teilweise bewohnten Ländereien Dörfer, Pußten waren Leerstehende, nur als Viehweiden verwendete Güter. Andere verstehen unter Praedien und Pußten dasselbe, d.h. verödete Orte, doch können noch bewohnte Reste vorhanden sein. Aus dieser Zeit 1723 – 25 stammt die bekannte Graf Mercy Landkarte von Südungarn, auf der genau die Praedien und Pußten vermerkt sind. Aus einem Ausweis aus dem Jahre 1724 geht hervor, dass in den Bezirken Tschanat 10, Pantschowa 20 und Großbetschkerek 16 brachliegende leere Praedien vermerkt sind.